Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das “Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen” / Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas, Benzin, Diesel und Heizöl beschlossen.
Jedes Unternehmen, welches diese Brennstoffe einsetzt wird ab 2021 mit einer Preissteigerung von 25 Euro je Tonne CO2 betroffen sein. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Danach setzt ein nationaler Emissionshandel mit einem Preiskorridor von 55-65 Euro pro Tonne CO2 ein.
Überblick über die Preiseffekte der CO2-Bepreisung auf Hauptbrennstoffe
Energieträger
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2021
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2022
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2023
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2024
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2025
Mindestpreis
2026
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Höchstpreis
2026
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CO2-Preis in
Euro pro Tonne
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25
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30
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35
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45
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55
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Korridor
55-65
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Heizöl (leicht) in ct/l
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6,5
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7,7
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9,0
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11,6
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14,2
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16,8
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Erdgas in in ct/kWh
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0,5
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0,6
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0,7
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0,9
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1,1
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1,3
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Diesel in in ct/l
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6,5
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7,7
|
9,0
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11,6
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14,2
|
16,8
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Benzin in in ct/l
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5,6
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6,7
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7,8
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10,1
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12,3
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14,5
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Nicht jedes Unternehmen muss die entsprechenden Zertifikate erwerben, jedoch werden diese auf die Energiepreise umgelegt. Eine Doppelbesteuerung zum EU-ETS-Verfahren soll ausgeschlossen werden und mögliche Kompensation sollen in Härtefällen wirken. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen teilweise in die Finanzierung der EEG-Umlage fließen und so den Strompreis senken. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es aber noch nicht.
Wie sich Energiekosten Ihres Unternehmens auswirken, können Sie mit dem neuen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen. Sie finden den Rechner unter