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Emissionshandel

Mit Hilfe des Emissionshandelssystems soll der CO2 – Ausstoß dort reduziert werden, wo die Vermeidung am kostengünstigsten ist. Unternehmen, die klimaschädliches Kohlendioxid ausstoßen, müssen Emissionsrechte besitzen. Je geringer der Ausstoß ist, desto weniger Emissionsrechte werden benötigt. Können die Emissionen verringert werden, z.B. durch den Einbau von CO2-Verminderungstechnologien, können übrige Emissionsrechte verkauft werden. Reichen die Emissionsrechte nicht aus, müssen neue Rechte dazugekauft werden.

Der Emissionshandel wurde am 01.01.2005 von der Europäischen Union in ihren Mitgliedsstaaten eingeführt. In Deutschland nehmen die Betreiber von 1824 Anlagen am Emissionshandel teil. Es sind insbesondere alle großen Feuerungsanlagen (größer 20 MW Feuerungswärmeleistung) sowie die größeren Anlagen der energieintensiven Industrie, wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke.

Derzeit laufen die Zuteilungen von Emissionszertifikaten der zweiten Handelsperiode (2008-2012) durch die deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt, der Abschluss der Zuteilungen wird für Ende Februar erwartet. 

2007 waren 75 Anlagen in Brandenburg emissionshandelspflichtig. Schätzungsweise werden zum Beginn der zweiten Handelsperiode ungefähr 70 Anlagen dem TEHG unterliegen.

Projektbasierte Mechanismen des Kyoto-Protokolls: Clean Development Mechanism (CDM) und Joint Implementation (JI)

Für viele Unternehmen können Emissionszertifikate aus den projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls eine kostengünstige Alternative sein, um ihren Einsparverpflichtungen im Zuge des Europäischen Emissionshandels nachzukommen.

Durch CDM- und JI-Projekte werden moderne Technologien für den Klimaschutz weltweit zum Einsatz gebracht. Das sichert in Deutschland Arbeitsplätze und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in den Entwicklungsländern. Diese neuartigen Mechanismen werden von deutschen Unternehmen bislang jedoch noch relativ wenig genutzt. Der Anteil Deutschlands an den bisher weltweit registrierten CDM-Projekten liegt gegenwärtig erst bei knapp 3 Prozent.

Nähere Informationen zum Emissionshandel in Brandenburg erhalten Sie auf den Seiten des Landesumweltamtes.

Ansprechpartner beim Landesumweltamt Brandenburg ist Herr Norbert Krüger.

 

In der ETI-Arbeitsgruppe Emissionshandel werden die Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes seit der Einführung der Zertifikate betreut und über inhaltliche, rechtliche und praktische (z.B. Software-)Aspekte informiert.